Wenn der Aufhebungsvertrag überraschend kommt
Ein Aufhebungsvertrag ist auch dann wirksam, wenn er überraschend kommt, obwohl dieses Mittel recht unfair gegenüber dem Arbeitnehmer ist.
Ein Aufhebungsvertrag ist auch dann wirksam, wenn er überraschend kommt, obwohl dieses Mittel recht unfair gegenüber dem Arbeitnehmer ist.
Eine Eigenkündigung kann durchaus gerechtfertigt sein, wenn ein entsprechendes Interesse des Arbeitnehmers nachvollziehbar ist.
Wer einen Aufhebungsvertrag schließen möchte, muss sehr genau arbeiten. Werden hier Fehler gemacht, kann die Abfindung schnell zum Stolperstein beim Arbeitslosengeld werden.
Bei unklaren Aussagen, die unterschiedlich gedeutet werden, wird immer der Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen. Er haftet für solche Klauseln im Arbeitsvertrag.
Das Landessozialgericht Hessen entschied kürzlich, dass eine Eigenkündigung nicht immer auch automatisch eine Sperrfrist von Seiten der Arbeitsagentur nach sich ziehen muss.