Die fristlose Kündigung ist ein Spezialfall der Kündigung. Fristlose Kündigungen können nur in Ausnahmefällen ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen hat. Der eigentliche Fachbegriff hierfür ist außerordentliche Kündigung.
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Kündigung nach Hitlergruß: Arbeitsgericht stimmt zu
Der sogenannte Hitlergruß, das Austrecken des Arms als nationalsozialistisches Symbol, wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verboten. Bis heute wird die Geste eindeutig rechtsradikalem Gedankengut zugeordnet und ist deshalb durch die §§ 86a, 130 [...]