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Trinkgeld schmälert als Arbeitseinkommen den Hartz-IV-Anspruch

Trinkgelder, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Arbeitslohn und zu den Hartz-IV-Leistungen bekommt, werden als Einkommen gewertet. Sie schmälern daher den Leistungsanspruch des Hartz-IV-Aufstockers. Für das Sozialgericht Landshut ist diese Anrechnung nicht grob unbillig (Urteil [...]

2018-04-20T00:21:18+02:00 7. November 2017|Arbeitsrecht|0 Kommentare
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