Kündigung nach Hitlergruß: Arbeitsgericht stimmt zu

Der sogenannte Hitlergruß, das Austrecken des Arms als nationalsozialistisches Symbol, wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verboten. Bis heute wird die Geste eindeutig rechtsradikalem Gedankengut zugeordnet und ist deshalb durch die §§ 86a, 130 [...]