Die Kündigungsschutzklage dient dem Zweck, die Wirksamkeit einer Kündigung durch ein Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Beonderheit hierbei ist ide kurze Frist von nur drei Wochen, in der die Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss.
Mit kranken Kindern zur Arbeit: Fristlose Kündigung der Mütter ungerechtfertigt
Eine Altenpflegekraft erschien mit ihren kranken Kindern in der Arbeit und wird deshalb fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Siegburg sah im Mitbringen erkrankter Kinder zum Arbeitsplatz keinen Rechtfertigungsgrund für eine fristlose Kündigung. Der Fall: Altenpflegekraft kam [...]