LKW-Fahrerin muss geleistete Überstunden darlegen
Um die absolvierten Überstunden darzulegen, muss der LKW-Fahrer lediglich angeben, an welchen Arbeitstagen er welche Tour erledigt hat sowie deren Beginn und Ende anführen. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund bestätigt. [...]