Trockene Brötchen und Heißgetränke: Keine steuerbaren Sachbezüge

Stellt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern unbelegte Brötchen und Heißgetränke zur Verfügung, handelt es sich hierbei um kein Frühstück und keine Mahlzeit im Sinne des Steuerrechts. Es liegen steuerfreie Zuwendungen und keine Sachbezüge vor. Dies ergibt [...]