Leiharbeitnehmer muss sich bei fehlendem Einsatz keine Plusstunden anrechnen lassen

In § 11 Abs. 4 AÜG steckt eine für Leiharbeitnehmer wichtige Regelung, die es dem Arbeitgeber verbietet, dem Leiharbeitnehmer die Vergütung zu verweigern, wenn er diesen nicht einsetzen kann, also ein Annahmeverzug vorliegt. Der Gesetzgeber [...]