Doch keine Kündigung wegen gestohlenen Brötchen
Eine Krankenschwester wurde nach 23 beanstandungsfreien Dienstjahren von ihrer Arbeitgeberin fristlos gekündigt, weil sie acht belegte Brötchenhälften widerrechtlich entwendet hatte. Zu Unrecht, wie die in diesem Fall ergangene Gerichtsentscheidung ergab. Laut Urteil des Arbeitsgerichtes Hamburg [...]