Kleiner als die Polizei erlaubt: Drei Anwärterinnen abgewiesen
Drei Polizeianwärterinnen waren um wenige Millimeter zu klein und wurden deshalb im Polizeivollzugsdienst abgelehnt. Das Land Nordrhein-Westfalen berief sich auf die vorgeschriebene Mindestkörpergröße von 163 cm. Eine Argumentation, die das Oberverwaltungsgericht in Münster für gerechtfertigt [...]