Keine Arbeitnehmerhaftung bei fehlendem Pflichtverstoß und versäumter Ausschlussfrist

Die Schadenersatzklage der Stadt Bonn gegen einen ehemaligen leitenden Mitarbeiter scheiterte. Nach dem Arbeitsgericht Bonn hatte nunmehr auch das Landesarbeitsgericht Köln eine Arbeitnehmerhaftung verneint, zumal kein grober Pflichtverstoß vorlag und die Ausschlussfrist versäumt wurde. Der [...]