Morddrohung: Alles muss sich der Arbeitgeber nicht gefallen lassen
Bei Beleidigungen könnte man mit fest zugedrückten Augen noch argumentieren, dass eine fristlose Kündigung nicht unbedingt notwendig sein müsste. Eine Morddrohung hingegen muss sich der Arbeitgeber nicht gefallen lassen – dies hat jetzt das Landesarbeitsgericht [...]