Überstundenauszahlung nach Auflösung des Arbeitszeitkontos korrekt verbeitragen
Auf Arbeitszeitkonten angesammelte Überstunden sind im Monat der Inanspruchnahme zu verbeitragen. Zahlt sie der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Gesamtbetrag aus, erfolgt die Verbeitragung nach Maßgabe der Regelungen für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, weshalb die [...]