Trinkgeld schmälert als Arbeitseinkommen den Hartz-IV-Anspruch

Trinkgelder, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Arbeitslohn und zu den Hartz-IV-Leistungen bekommt, werden als Einkommen gewertet. Sie schmälern daher den Leistungsanspruch des Hartz-IV-Aufstockers. Für das Sozialgericht Landshut ist diese Anrechnung nicht grob unbillig (Urteil [...]