Neue Pfändungsfreigrenzen seit 1. Juli 2019
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden zum 1. Juli 2019 automatisch angepasst und sind nunmehr bis 30. Juni 2021 relevant. Sie sollen gewährleisten, dass Personen auch dann ein Existenzminimum zur Verfügung haben und ihren gesetzlichen Unterhaltspflichten [...]