Höchsteintrittsalter für betriebliche Altersvorsorge: Keine Diskriminierung
Erhalten nur Mitarbeiter, die vor dem 50. Geburtstag in das Unternehmen eintreten, eine Betriebsrente, liegt darin keine Diskriminierung wegen des Geschlechts oder des Alters. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Altershöchstgrenze bei der betrieblichen Altersvorsorge für zulässig. [...]