Haushaltshilfe zum Schein: Urlaubsabgeltung und Arbeitszeugnis für Sugarbabe

Ein zum Schein abgeschlossener Arbeitsvertrag als Haushälterin ist nicht sittenwidrig, wenn sich die Betroffene aus freier Entscheidung tatsächlich für sexuelle Dienste zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber muss im Fall einer Kündigung eine Urlaubsabgeltung zahlen und [...]