Betriebssitz und Sammelpunkt als „erste Tätigkeitsstätte“ für Außendienstmitarbeiter

Ein Außendienstmitarbeiter, der an seinen Arbeitstagen den Firmensitz seines Arbeitgebers anfährt, um von dort aus seine Tätigkeitsorte mit einem Dienstfahrzeug aufzusuchen, kann für seine Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Betriebssitz lediglich die Entfernungspauschale geltend machen. Der [...]