Arbeitgeber verzögert Wiedereingliederung einer schwerbehinderten Mitarbeiterin: Schadenersatzpflicht

Wenn ein Unternehmen ohne ausreichende Begründung die Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Mitarbeiters in den Betrieb ablehnt oder verzögert, muss es Schadenersatz leisten. Einen solchen Schadenersatzanspruch hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg jüngst einer schwerbehinderten Pädagogin zugesprochen, deren Wiedereingliederungswunsch [...]