Befristeter Arbeitsvertrag für Studenten nur bei wissenschaftlichen Hilfsarbeiten für Hochschule zulässig
Universitäten dürfen eine studentische Hilfskraft gemäß Wissenschaftszeitvertragsgesetz lediglich dann befristet beschäftigen, wenn dieselbe wissenschaftliche Hilfsarbeiten für die Forschung und Lehre ausübt. Eine Programmiertätigkeit, die die Arbeit in der Hochschule insgesamt vereinfacht, erfüllt diese Voraussetzung nicht. [...]