Die Vergütung wird von einem Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer bezahlt im Gegenzug für dessen Arbeitsleistung. Sie wird in der Regel arbeitsvertraglich vereinbart. Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen und keine Vergütung vereinbart wurde, gilt die branchenübliche Vergütung als vereinbart. Die Höhe der Vergütung ergibt sich bei vielen Unternehmen aus dem jeweils geltenden Tarifvertrag. Hierzu werden die Arbeitnehmer entsprechend ihrer Tätigkeiten in verschiedene Vergütungsgruppen eingeteilt, aus denen sich die jeweilige Entgelthöhe ergibt. Neben einem Festgehalt können auch leistungsbezogene Vergütungsbestandteile enthalten sein. Der Akkordlohn ist eine spezielle Form der Vergütung, bei der ein pauschaler Betrag pro produziertes Stück bezahlt wird.