Von einem Dienstwagen spricht man, wenn einem Mitarbeiter ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, mit dem er seine Tätigkeit ausüben kann, beispielsweise bei Handelsvertretern. Dienstwägen werden bisweilen aber auch häufig Führungskräften zur Verfügung gestellt. Sie dürfen dann oft auch für private Fahrten genutzt werden. Wichtig für einen Dienstwagen ist nur, dass er vom Arbeitgeber geleast oder gekauft wird. Im Rahmen von Gehaltsverhandlungen wird der Dienstwagen häufig als zusätzlicher Vergütungsbestandteil angesehen.
Wenn der Dienstwagen privat genutzt werden darf, muss dieser Anteil vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz.
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