Minijob, Feiertage und Urlaubsanspruch
In vielen Betrieben werden Minijobber beinahe „ausgebeutet“ – sie erhalten keinen bezahlten Urlaub, werden im Krankheitsfall nicht weiter bezahlt und erhalten keine Feiertagsvergütung. Wir zeigen Ihnen heute, wie die rechtliche Seite der Medaille aussieht.
Vergütung an Feiertagen
Auch Minijobber haben einen Anspruch darauf, an einem Feiertag ihre Vergütung bezahlt zu erhalten. Dies gilt jedoch nur dann, wenn genau dieser Tag auch Arbeitszeit gewesen wäre. Wenn eine 400 Euro-Kraft gewöhnlich mittwochs und freitags arbeitet und der Freitag ein Feiertag ist, so muss sie nicht arbeiten und erhält ihrer Vergütung. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn der Feiertag z. B. auf einen Montag fällt.
Der Urlaubsanspruch
Auch auf Minijobber ist das Bundesurlaubsgesetz anzuwenden, das jedem Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen zuspricht. Etwaige vorhandene Urlaubsregelungen aus Tarifverträgen sind ebenfalls gültig. Wenn Minijobber an jedem Wochentag für kurze Zeit arbeiten, steht ihnen der volle Jahresurlaub zu. Wenn er nur an einzelnen Tagen arbeitet, so ist der Urlaubsanspruch anteilig zu kürzen.
Beispiel: Ein Minijobber arbeitet an zwei Tagen die Woche. Der Tarifvertrag sieht einen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen vor. Der Urlaubsanspruch für den Minijobber beträgt also 30 : 5 Wochentage x 2 Arbeitstage = 12 Urlaubstage.
Die Lohnfortzahlung bei Erkrankungen
Auch Minijobber haben einen Anspruch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dies bedeutet, dass der Arbeitslohn in der Höhe weitergezahlt werden muss, wie der Verdienst ohne die Erkrankung gewesen wäre. Eine Kürzung oder Einarbeitung der verpassten Arbeitstage ist nicht zulässig. Natürlich muss der Mitarbeiter wie jeder andere auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, um seine Erkrankung nachzuweisen.
Ein Anspruch auf Krankengeld besteht allerdings für Minijobber nicht. Sobald der 43. Tag der Erkrankung anbricht, fließen keine Gelder mehr an diesem Mitarbeiter.
Vielen Dank für die kurze, aber dennoch ausführliche Information! Der Text hat mir sehr geholfen.
Guter ausführlicher Artikel. Vielen dank!
Das sind genau die Tipps die ich im Moment suche. Gibt es dazu auch Paragraphen. Die wären mir sehr hilfreich. Ich habe einen 450€ Job und bekomme keinen Feiertag bezahlt Urlaub und Kranktage werden im Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet.
Das sind genau die Tipps die ich im Moment suche. Gibt es dazu auch Paragraphen. Die wären mir sehr hilfreich. Ich habe einen 400€ Job und bekomme keinen Feiertag bezahlt.
Mus der Arbeitgeber mich auch bezahlen wenn er mich an diesen Tag nicht braucht wo ich doch arbeiten mueste
Das hätte ich auch gerne gewusst, mein Arbeitgeber hat mir des öfteren kurzfristig mitgeteilt das ich nicht kommen brauche und mir einen Urlaubstag dafür eingetragen ! So wurden die Urlaubstage allmählich weniger und zu dem Zeitpunkt wo ich Urlaub nehmen wollte fehlten sie mir ! darf der Arbeitgeber das?
Vielen Dank, ich arbeite seit fast 10 Jahren als Reinigungskraft in einer Zahnarztpraxis, ohne Arbeitsvertrag und seit 10 Jahren für gleichen Lohn.Muss mein Arbeitgeber sich an die Regelungen ( Urlaub, Feiertagsregelung) trotzdem. halten.?
Leider werden Minijobber (obwohl sie eh schon billiger sind für Arbeitgeber) oft wie Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt.
Der Arbeitgeber kann nicht einfach kurzfristig absagen und dann dafür auch noch Urlaub eintragen. Der Arbeitnehmer ist doch keine Marionette, die sich bereithält und bei Absage Pech hat. So geht es nicht!!! Auch kann der Urlaubsanspruch nicht einfach durch den Arbeitgeber dirigiert werden.
Leider macht es oft wenig Sinn, sich zu beschweren, wenn man auf den Job angewiesen ist. Dann ist man ihn los und der Nächste, der dringend Arbeit braucht, lässt sich wieder auf „diese miesen Arbeitgeberspielchen“ ein. Hier müsste der Gesetzgeber hart eingreifen!!!
Der Gesetzgeber müsste härter durchgreifen aber auch die Arbeitsnehmer dürfen nicht vergessen das es Gesetze gibt und nicht mit sich alles machen lassen…..
Gut kurz das wichtigste zusammengefasst. War noch nämlich meine Frage wie es als 450 euro Jobber im Altenheim aussieht mit Feiertagazuschlag oder mit den Stunden darf ja nicht mehr als meine soll H arbeiten sollte aber nun einspringen. Aber da ich meine Normales Stundensoll schon erreicht habe darf ich das doch nicht.
Hallo
mein Name Paul
Ich habe einen 450 EURO Job angemeldet und arbeite flexibel im Monat bis zu 60-70 Stunden manchmal auch nur 10-30 Stunden . Immer werden durch erhöhte Überstunden und auch laufenden Einsatz die Überstunden hergenommen und mit 47/48 Stunden im Monat berechnet und abgezogen. Wie verhält sich dies wenn Feiertage in den Monaten anfallen aber immer die 47 Stunden abgezogen werden ?
Der Arbeitgeber teilt meine Frau immer wieder an unterschiedlichen Tagen ein und meint das so dann anfallende
Feiertage mit Urlaub oder Überstunden belegt werden müssen.Weil ja kein Mitarbeiter fest eingeteilt wird und
immer wieder an unterschiedlichen Tagen arbeiten muss, ist das zulässig ?