Unterlagen, die Sie bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses übergeben müssen
Endet ein Arbeitsverhältnis, müssen Arbeitgeber bestimmten Verpflichtungen nachkommen. Dazu zählt insbesondere die Herausgabe der Arbeitspapiere an den Mitarbeiter. In der Vergangenheit kam es oft zum Streit darüber, welche Arbeitspapiere tatsächlich ausgehändigt werden müssen. So hat mancher Mitarbeiter bereits verlangt, den kompletten Inhalt seiner Personalakte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt zu bekommen. Doch dies ist nicht nötig.
Ebenso wenig kann der Mitarbeiter die Herausgabe seiner einst eingesandten Bewerbungsunterlagen fordern. Zwar zählen diese auch zu den Arbeitspapieren, doch müssen sie nicht ausgehändigt werden.
Zeugnisse und sonstige Unterlagen
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, ein einfaches Arbeitszeugnis an den Arbeitnehmer herauszugeben. Ein qualifiziertes Zeugnis dagegen muss nur dann erstellt werden, wenn der Mitarbeiter dies ausdrücklich verlangt.
Des Weiteren ist der Sozialversicherungsausweis, sofern er dem Arbeitgeber im Original vorliegt, an den Arbeitnehmer herauszugeben. Eine evtl. bestehende Arbeitserlaubnis, die beim Arbeitgeber verblieben ist, muss ebenfalls an den Mitarbeiter ausgehändigt werden.
Steuerliche Bescheinigungen und Lohnbescheinigungen
Ebenfalls ist die Lohnsteuerkarte an den Arbeitnehmer auszuhändigen sowie eine Lohnsteuerbescheinigung. Auch die Verdienstbescheinigungen, die auf dem amtlichen Vordruck der Bundesagentur für Arbeit vermerkt werden, müssen dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.
Weiterhin steht ihm eine Bescheinigung über den bereits erteilten Urlaubsanspruch zu. Egal, ob dieser in Form von Urlaubstagen oder einer Bezahlung abgegolten wurde, er muss entsprechend angegeben werden. Die Bescheinigungen über die Meldung zur Sozialversicherung sind dem Mitarbeiter ebenfalls auszuhändigen.
Wann müssen die Unterlagen ausgehändigt werden?
Die Arbeitspapiere sollten Arbeitgeber idealerweise am letzten Arbeitstag des Mitarbeiters aushändigen. Ist dies nicht möglich, etwa weil die Lohnabrechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, müssen die Arbeitspapiere spätestens eine Woche später zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, die Arbeitspapiere an den Arbeitnehmer zu verschicken. Vielmehr muss dieser sich die Papiere im Betrieb abholen. Ausnahmen gelten nur, wenn der Wohnort des Arbeitnehmers weit von der Betriebsstätte entfernt liegt.
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Unterlagen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Diese Checkliste bietet Ihnen einen Überblick über Unterlagen, die bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden müssen. Sie können dieses Formular (184 KB, Word) kostenlos downloaden und direkt am PC ausfüllen.
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