Jedes Unternehmen in Deutschland, das Angestellte beschäftigt, muss Sozialabgaben leisten. Unter den Sozialabgaben werden die Kosten verstanden, die beim Arbeitgeber zusätzlich zum ausgezahlten Lohn anfallen. Diese setzen sich aus verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung zusammen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jeder Arbeitnehmer kann aber frei wählen, bei welcher Versicherung er sich versichern möchte. Die Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig der Sozialversicherung, ist aber einer der wichtigsten Zweige, da in Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt fast zwei Millionen Menschen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind.

Das größte soziale Versicherungssystem in Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung. Die jüngeren Bürger zahlen für die älteren Mitbürger ein. Die Arbeitslosenversicherung ist in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt auch zu einem sehr wichtigen Zweig geworden, da sie dazu beiträgt, einen hohen Grad an Beschäftigung zu gewährleisten und auch zu erhalten. Die Unfallversicherung ist die einzige Versicherung, bei der der Arbeitgeber alleine die Beiträge bezahlen muss. Unfallversichert sind alle Personen, die sich in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis befinden.

Inhalt der Kategorie Sozialabgaben