Um das angestrebte Unternehmensziel zu erreichen, muss durch eine Personalbestandsplanung ermittelt werden, wie viele Arbeitnehmer mit welchen Qualifikationen zum Zeitpunkt der Planung an welchem Ort zur Verfügung stehen müssen. Dabei müssen immer die bestehenden Tarifverträge und Gesetze beachtet werden.

Vorgehensweise bei der Ermittlung des Personalbestands

Um den tatsächlichen Bedarf des Personalbestandes zu ermitteln, muss in drei Schritten vorgegangen werden:

1. Der Bruttopersonalbestand muss ermittelt werden.
2. Der zukünftige Personalbestand muss ermittelt werden.
3. Der Unterschied zwischen dem Bruttopersonalbestand und dem zukünftigen Personalbestand ergibt den Nettopersonalbestand, der aufzeigt, ob ein Personalüberhang oder Personalbedarf besteht.

Fristigkeit der Planung

Die Zeiträume der Personalplanung unterscheiden sich in einem kurzfristigen Zeitraum, der bis zu einem Jahr umfasst, dem mittelfristigen Zeitraum, der bis zu drei Jahre umfassen kann und den langfristigen Zeitraum, der bis zu fünf Jahre umfasst.

Diese Einteilung ist aber immer von den Besonderheiten des Unternehmens und der Branche abhängig, wobei zum Beispiel auch die Größe eines Unternehmens eine wichtige Rolle spielt. Große Unternehmen, die global tätig sind, haben Zeiträume, die bis zu zehn Jahre umfassen können. Kleine Unternehmen haben entsprechend kürzere Zeiträume. Aber je größer der Planungszeitraum ist, umso unsicherer wird die Planung.

1. Schritt: Berechnung des Brutto-Personalbedarfs

Bei der Ermittlung des Brutto-Personalbedarf wird ermittelt, wie viel Bedarf an Arbeitszeit erforderlich ist, um die Unternehmensziele zu erreichen und die Absatzziele einzuhalten. Der Bedarf an Arbeitszeit wird in den Bedarf an Arbeitskraft umgerechnet. Der ermittelte Bruttopersonalbedarf setzt sich dann zusammen aus dem Einsatzbedarf und dem Reservebedarf.

Der Einsatzbedarf umfasst die Zahl der Arbeitskräfte, die ständig verfügbar sein müssen, was aber immer nur aus der theoretischen Betrachtungsweise gesehen werden darf. Deshalb muss auch ein Reservebedarf ermittelt werden, in den alle Urlaube, Krankenstände und sonstige Fehlzeiten mit einfließen. Dazu gehören auch die Elternzeit, der Wehrdienst und Fortbildungsmaßnahmen.

2. Schritt: Berechnung des zukünftigen Personalbestandes

Zeitgleich mit der Planerstellung wird auch der künftige Personalbestand ermittelt. Die Zahlen des künftigen Personalbestandes müssen immer vermindert sein, da es zu Pensionierungen, Einberufungen zur Bundeswehr oder auch zu einem Erziehungsurlaub kommen kann. Auf der anderen Seite müssen Faktoren wie zum Beispiel die Übernahme von Auszubildenden oder die Rückkehr aus einem Erziehungsurlaub berücksichtigt werden, was heißt, sie müssen in den künftigen Personalbestand mit eingerechnet werden.

3. Schritt: Abgleich

Wenn der künftige und der Bruttopersonalbestand gegenüber gestellt werden, dann entsteht der Nettopersonalbestand. Aus diesem werden entweder ein Personalüberhang oder ein Personalbedarf sichtbar. Wird anhand des Nettopersonalbestandes eines von beiden festgestellt, führt das immer zu weiteren Konsequenzen.