Informationen zur Schichtzulage

Eine Schichtzulage wird Arbeitnehmern gezahlt, die in einem Schichtsystem arbeiten. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Regelung. Vielmehr ergibt sie sich entweder aus einzelvertraglichen Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen oder tarifvertraglichen Vorschriften. Die Schichtzulage wird gewöhnlich als prozentualer Aufschlag auf den Stundenlohn berechnet und an diejenigen Mitarbeiter ausgezahlt, die in Schicht arbeiten.

Häufig sind unterschiedliche Schichtzulagen für Spät- und Nachtschicht sowie Schichten an Feiertagen und Sonntagen vorgesehen. Schichtzulagen, die für Nacht, Sonntags- und Feiertagsarbeit gezahlt werden, müssen nicht voll versteuert werden. Eine Nachtschichtzulage, die unter 25 Prozent liegt, bleibt steuerfrei; dasselbe gilt für Sonntagsarbeit unter 50 Prozent und für Feiertagsarbeit unter 125 Prozent.