Gerade in kleineren Unternehmen ist es üblich, dass für die Entgeltberechnung kein Mitarbeiter beschäftigt wird. In diesen Fällen führt der Steuerberater die Entgeltberechnung durch. Leider spricht der Gesetzgeber den Steuerberatern einen sehr großzügigen Rahmen zu, innerhalb dessen er seine Gebühren gestalten kann. Dadurch ist es häufig nicht besonders günstig, die Entgeltberechnung vom Steuerberater machen zu lassen.

Wesentlich effizienter ist es da, die Entgeltberechnung an einen externen Dienstleister auszulagern. Dieser ist stets mit dem aktuellsten Stand des Sozialversicherungs- und Steuerrechts vertraut, so dass die Entgeltberechnung sauber und rechtskonform ausgeführt werden kann. Mit der Beauftragung eines externen Entgeltabrechners lässt sich ein großer Kostenblock des Unternehmens reduzieren.

Und dabei ist die Übergabe der Entgeltberechnung an den Dienstleister denkbar einfach. Es müssen lediglich die Stammdaten der Mitarbeiter übermittelt werden. Jeweils zum Abrechnungsstichtag benötigt der Entgeltabrechner zusätzlich die Daten über die entsprechende Berechnungsgrundlage, beispielsweise die geleisteten Arbeitsstunden. So kann der Unternehmer die Entgeltberechnung zeit- und geldsparend durchführen lassen.

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