Das Direktionsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers beschriebene Tätigkeit näher zu konkretisieren. Dies kann beispielsweise die Festlegung von Arbeitszeiten betreffen, aber auch die genauen zu verrichtenden Tätigkeiten unterliegen dem Direktionsrecht. Im Rahmen des Direktionsrechts kann der Arbeitgeber außerdem einen Arbeitsplatz zuweisen und all diese Aspekte im Laufe der Zeit auch verändern. Allerdings wird das Direktionsrecht durch zahlreiche andere Rechtsvorschriften eingeschränkt. So hat beispielsweise der Betriebsrat durch die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes ein Mitbestimmungsrecht bei zahlreichen Aspekten eines Arbeitsverhältnisses.
Der Arbeitgeber muss bei seinen Entscheidungen jedoch stets die Fürsorgepflicht beachten und die Interessen des Arbeitnehmers ebenso wie seine eigenen berücksichtigen.