Als Employee Self Service (ESS) bezeichnet man die Möglichkeit für Mitarbeiter, mittels eines Computers bestimmte Funktionen des Personalwesens in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, die Personalabteilung zu entlasten. Die Mitarbeiter können sich mit ihren Logindaten in ihr Mitarbeiterprofil einloggen und anschließend beispielsweise persönliche Daten wie die Anschrift oder die Bankverbindung zu ändern. Häufig können über diese Tools auch die Zeitjournale eingesehen werden und Urlaubsanträge elektronisch gestellt werden.
In vielen Fällen dient der Employee Self Service auch der Verbreitung von Informationen an einzelne oder alle Mitarbeiter. So kann auf diesem Weg beispielsweise eine Mitarbeiterzeitung oder eine neue Betriebsvereinbarung verbreitet werden.