Arbeitgeber darf Urlaubsansprüche aus der Elternzeit anteilig kürzen
Arbeitgeber dürfen die Urlaubsansprüche, die Mitarbeiter in der Elternzeit erwerben, anteilsmäßig kürzen, sofern sie diesen Umstand in einer Erklärung ankündigen. Diese Kürzung entspricht dem BEEG und ist mit dem EU-Recht vereinbar. Der Fall: Klägerin begehrte [...]