Arbeitgeber muss selbstständige Arbeitsweise im Zeugnis nicht erwähnen
Ein Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die „selbstständige Arbeitsweise“ seines Beschäftigten im Arbeitszeugnis zu erwähnen. Er muss jedoch die Verhaltensbewertung gegenüber dem direkten Vorgesetzten anführen. Dies hat das LAG Düsseldorf im Rechtsstreit einer Anwaltsassistentin gegen [...]