Fahrradkurier muss vom Arbeitgeber Fahrrad und Smartphone erhalten

Lieferdienste müssen ihren angestellten Fahrradkurieren jeweils Smartphone und Fahrrad zur Arbeit überlassen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden. Der Fall: Fahrradkurier fordert notwendige Betriebsmittel vom Arbeitgeber Der klagende Fahrradkurier lieferte für den beklagten Lieferdienst (Arbeitgeber) [...]