Überwachung von Arbeitnehmern mittels Keylogger unzulässig?

Wer seine Arbeitnehmer mit einem Software-Keylogger, der alle Tastatureingaben an einem Dienstcomputer aufzeichnet, überwacht und kontrolliert, wendet ein unzulässiges Mittel im Sinne des § 32 Abs. 1 BDSG an. Dies gilt dann, wenn der Arbeitgeber [...]