Was Sie über das befristete Arbeitsverhältnis wissen sollten
Befristungen können ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre beliebig oft verlängert werden. Für eine längere Zeitspanne muss einer der im Teilzeit- und Befristungsgesetz genannten Sachgründe vorliegen. Andernfalls entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.