Was Sie über das befristete Arbeitsverhältnis wissen sollten

Befristungen können ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre beliebig oft verlängert werden. Für eine längere Zeitspanne muss einer der im Teilzeit- und Befristungsgesetz genannten Sachgründe vorliegen. Andernfalls entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

2023-07-21T08:13:21+02:00 12. Dezember 2009|Arbeitsrecht|Kommentare deaktiviert für Was Sie über das befristete Arbeitsverhältnis wissen sollten
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