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Kleiner als die Polizei erlaubt: Drei Anwärterinnen abgewiesen

Drei Polizeianwärterinnen waren um wenige Millimeter zu klein und wurden deshalb im Polizeivollzugsdienst abgelehnt. Das Land Nordrhein-Westfalen berief sich auf die vorgeschriebene Mindestkörpergröße von 163 cm. Eine Argumentation, die das Oberverwaltungsgericht in Münster für gerechtfertigt [...]

2018-08-02T05:11:38+02:00 6. August 2018|Arbeitsrecht|0 Kommentare
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