Mit dem IBA 2023 liegt bereits das elfte Inklusionsbarometer Arbeit vor, das die Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt Research Institute (HRI) veröffentlicht. Einige Kennzahlen haben sich im Vergleich zum IBA 2022 verbessert, andere verschlechtert. Insgesamt werden behinderte Menschen in der Arbeitswelt nach wie vor strukturell benachteiligt. Nicht nur eine schlechtere Konjunkturlage, sondern auch die mangelnde Einstellungsbereitschaft der Arbeitgeber wirken einer positiven Entwicklung der Inklusion entgegen.

Arbeitslose Menschen mit Behinderung

Die Anzahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist laut Inklusionsbarometer 2023 auf 163.507 gesunken. Im Jahr davor waren es noch 172.484. Dies entspricht einem Rückgang um knapp fünf Prozent. Bei Betrachtung der laufenden Entwicklung dürfte sich allerdings wieder ein Anstieg abzeichnen.

Die Arbeitslosenquote ist bei behinderten Menschen von 11,5 Prozent (IBA 2022) auf 10,8 Prozent (IBA 2023) gesunken. Im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosenquote, die nicht einmal halb so hoch ausfällt, gibt es Verbesserungspotenzial. Der Anteil der behinderten Menschen, die ein Jahr und länger arbeitslos sind (= Langzeitarbeitslose), ist leicht zurückgegangen (von 46,5 auf 46,4 Prozent). Allerdings dauert die Jobsuche für arbeitslose Menschen mit Behinderung nunmehr durchschnittlich länger (94 Tage) als laut IBA 2022 (85 Tage). Die Erwerbsquote ist von 44,4 Prozent auf 48,4 Prozent gestiegen, die Beschäftigungsquote ist hingegen auf 4,5 Prozent gesunken.

Beschäftigungspflicht: viele Pflichtarbeitsplätze werden nicht besetzt

Es gibt immer noch viele Unternehmen, die nicht dazu bereit sind, Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen einzustellen. Knapp 175.000 Betriebe in Deutschland fallen unter die Beschäftigungspflicht nach § 154 Abs. 1 SGB IX und müssten daher wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsstellen mit behinderten Menschen besetzen. Tatsächlich gibt es laut Inklusionsbarometer rund 45.000 Unternehmen, die keine schwerbehinderten Mitarbeiter beschäftigen, obwohl sie dazu verpflichtet wären. Nur 39 Prozent der Arbeitgeber kommen der gesetzlichen Beschäftigungspflicht gänzlich nach. 74,1 Prozent der Unternehmen besetzen wenigstens einen Pflichtarbeitsplatz. In beiden Fällen entspricht dies einem Rückgang im Vergleich zum IBA 2022. Insgesamt hat sich die Inklusionslage von 107,7 auf 109,8 verbessert.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Mit den einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gibt es kompetente Anlaufstellen für Unternehmen, die Arbeitskräfte mit Behinderung einstellen. Hier erhalten Arbeitgeber Informationen und Beratungsangebote, was die Ausbildung und Beschäftigung von behinderten Mitarbeitern betrifft. Das speziell geschulte Fachpersonal weiß, wie sich die jeweilige Behinderung auswirkt und wie Unternehmen solche Mitarbeiter am Arbeitsplatz gezielt unterstützen können. Die Beratungsstellen klären auch über mögliche Förderungen auf. Sie sind deutschlandweit aktiv, wobei es regionale Ansprechpartner in den jeweiligen Regionen gibt.

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bringen oftmals ideale Voraussetzungen mit, um Menschen mit Behinderung erfolgreich zu beschäftigen. Die familiäre Atmosphäre und der persönliche Kontakt mit den Arbeitskollegen und Kunden fördern die Integration schwerbehinderter Mitarbeiter. Um die Inklusion voranzutreiben, braucht es mehr engagierte Betriebe, die Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben holen.