Arbeitsvetrag: Rechte und Pflichen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wie bei jedem anderen Vertrag ergeben sich auch aus dem Arbeitsvertrag die Rechte und Pflichten der beiden jeweiligen Vertragspartner.

Pflichten des Arbeitsnehmers

Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehören unter anderem auch die Arbeitspflicht, die Treuepflicht und auch die Schadensersatzpflicht.

Die Arbeitspflicht
So muss jeder Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung persönlich erbringen, die grundsätzlich nicht durch einen Dritten erbracht werden kann. In jedem Arbeitsvertrag wird der Rahmen der Arbeitspflicht festgelegt und der Arbeitgeber kann durch Anweisungen dem Arbeitnehmer seine Pflichten zuteilen, die dieser dann zu befolgen hat.

Die Treuepflicht
Innerhalb der so genannten Treuepflicht gibt es verschiedene Unterlassungspflichten, zu denen sich der Arbeitnehmer verpflichten muss. So muss jeder Arbeitnehmer sich zur Verschwiegenheit verpflichten und darf keine Geheimnisse preisgeben oder den Ruf des Arbeitgebers in irgendeiner Weise schädigen. Kommt es aber zu einem Bruch der Verschwiegenheitspflicht, dann kann der betreffende Angestellte gemäß des § 17 gegen den unlauteren Wettbewerb mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belangt werden.

Kommt es zu einer vom Arbeitnehmer verschuldeten Pflichtverletzung, dann kann das Bundesarbeitsgericht die Haftungshöhe festsetzen, aber auch begrenzen.

Rechte der Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer hat natürlich nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Dazu gehört das Recht auf eine Beschäftigung innerhalb der vereinbarten Tätigkeit, aber auch eine Vergütung und Urlaub gehören zu den Rechten der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer ein Zeugnis erstellen und ihm nach Beendigung der Tätigkeit alle Arbeitspapiere aushändigen, auch auf ein Zwischenzeugnis hat der Arbeitnehmer auf Antrag ein Recht. Er muss bei betrieblichen Angelegenheiten gehört werden und kann jederzeit Einsicht in seine Personalakte verlangen. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich zu beschweren, wenn er sich ungerecht behandelt oder benachteiligt fühlt.

Pflichten des Arbeitgebers

Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört die Zahlung eines Gehaltes an seine Angestellten, auch wenn diese ohne eigenes Verschulden krank werden. Er muss seine Angestellten beschäftigen und hat eine Fürsorgepflicht, die zum Beispiel den Mutterschutz und das Jugendarbeitsschutzgesetz umfasst. Außerdem muss der Arbeitgeber seine Angestellten alle gleich behandeln, keinen besser oder schlechter. Dazu kommt auch noch die Anhörungspflicht in allen Angelegenheiten die den Betrieb und seine eigene Person betreffen. Verlässt einer der Angestellten den Betrieb, dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihm ein Arbeitszeugnis zu schreiben, was nach Wahl ein einfaches, aber auch ein qualifiziertes Zeugnis sein kann.

Rechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat ein Recht auf die Erfüllung der Arbeitspflicht seiner Angestellten. Er hat zudem Weisungsrecht, was heißt, er kann die Art und auch den Umfang der Arbeitsleistung festlegen, näher bestimmen und an seine Angestellten weitergeben.
Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers sind also bedeutsam, wie auch die des Arbeitnehmers.

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Check list

Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

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