Erst im Frühjahr 2018 gab es eine neue Fassung der DIN 14675 – doch auch diese Fassung ist inzwischen wieder veraltet. Im Januar 2020 gab es neuerliche Anpassungen, durch die Teil 1 »Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb« und Teil 2 »Anforderungen an die Fachfirma« der DIN 14675, welche sich erneut verändert haben. In diesem Zusammenhang gibt es für Unternehmen einzelne Aspekte, die jetzt von Bedeutung sind und in den Fokus gerückt werden sollten. Worum es dabei genau geht, welche Aspekte verändert wurden und weitere Infos sind im folgenden Text zu lesen.

In erster Linie bezogen sich die Änderungen an der DIN 14675 auf die nähere Definition von Verfahren (Quelle: https://www.uds-beratung.de/zertifizierung-din-14675-brandmelde-und-sprachalarmanlagen/) sowie auf Streichungen und Ergänzungen.

Prüfbescheinigung muss zur Dokumentation vorliegen

Angepasst wurde somit im Teil 1 in Abschnitt 11.2.2.2 unter „Inspektions- und Wartungsarbeiten“ der Passus, dass in Abständen von maximal drei Jahren durch den verantwortlichen Betreiber zu prüfen und zu dokumentieren ist, dass die Kette der Brandfallsteuerung durch einen alarmgebenden Brandmelder bis hin zur zugeordneten, gesteuerten Einrichtung funktional ist.

Dazu wird der Bezug zum Dokument dieser Norm verdeutlicht, sodass eine Überprüfung der Brandmeldeanlage in jedem Fall mit einer Prüfbescheinigung zu dokumentieren ist.

Ebenfalls in Teil 1 der DIN 14675 gab es im Anhang A.5 eine Veränderung. Der Punkt „Freischaltelement“ wurde angepasst. Dieser Aspekt bezieht sich auf Freischaltelemente (FSE), die durch verantwortliche Personen der Feuerwehr betätigt und wie Handfeuermelder angeschlossen werden müssen. Die Freischaltelemente müssen dann genauso einen Brandalarm auslösen. Der Einbau ist gemäß der DIN 14675 Norm in direkter Nähe zum Feuerwehrschlüssel-Depot der Klasse 2 oder 3 eingebaut werden.

Weiterhin wurde der Hinweis „Unterputz, mit der Wand bündig“ gestrichen, sodass für die Praxis damit auch europaweit zur Verfügung stehende Produktvarianten verwendet werden können. Außerdem wurde im gleichen Abschnitt der Satz „Die Betätigung des FSE dient ausschließlich zur Öffnung der äußeren FSD-Tür“ gestrichen und durch die Formulierung „Durch die Auslösung des FSE dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden“ ersetzt. Dies soll sicherstellen, dass durch ein Betätigen des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird.

Nachweise zu Schulungen müssen regelmäßig erneuert werden

Auch in Teil 2 der DIN 14675 Norm gab es Anpassungen und Änderungen. So gab es beispielsweise Veränderungen in der grafischen Übersicht im Abschnitt 4.1. Die Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ entfällt im Bereich „Allgemein“ beispielsweise.

Zusätzlich gab es eine Anpassung, die bereits in der Norm Version aus dem Jahr 2012 vorhanden war. Diese bezieht sich auf die Konzeptphase des Phasenmodells. Hier wurde neuerlich der Auftraggeber unter dem ersten Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen.

Weiterhin ist es gemäß der Anpassungen der DIN 14675 aus dem Januar 2020 ebenso erforderlich, dass verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen sowie Sprachalarmanlagen ihr Wissen über den aktuellen technischen Stand sowie über das technische Regelwerk regelmäßig zu überprüfen. Spätestens alle vier Jahre sind hierzu entsprechende Nachweise von Schulungen nachzuweisen und vorzulegen.

Somit gab es in diesem Jahr lediglich kleinere Anpassungen, Streichungen und Ergänzungen an der DIN 14675, die allerdings dennoch von größerer Relevanz und Wichtigkeit sind.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass in Zukunft der Brandschutz noch intensiver verfolgt und umgesetzt werden muss und dass verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen regelmäßig das eigene Wissen auffrischen und überprüft werden müssen. Insofern wird der Schutz von Bränden und die rechtzeitige Alarmierung von Feuerwehr und anderen Rettungskräften mehr und mehr verbessert und an die aktuellen Begebenheiten angepasst. Geregelt wird dies bereits seit vielen Jahren durch die Norm DIN 14675, die zu diesem Zweck immer den aktuellen Entwicklungen entsprechend ergänzt und überarbeitet wird.

Sicherheit wird verstärkt – Unternehmen sind gefordert

Die DIN 14675 gibt hierbei allerdings lediglich vor, welche Maßnahmen zu treffen sind und wie und womit Prüfungen, Schulungen und dergleichen zu erfolgen haben. Für die Umsetzung sind jedoch die entsprechenden Fachfirmen und Unternehmen zuständig und dabei auch definitiv in der Pflicht.

Mögliche Veränderungen sollte man daher nicht auf die lange Bank schieben, sondern schnell und zuverlässig in die Umsetzung und Realisierung bringen.