Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte kürzlich eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Lingen zu überprüfen, in der es um die fristlose Kündigung einer Verkäuferin ging, die eigenmächtig den Preis für Spargel gesenkt hatte, um ihn anschließend selbst zu kaufen.
Der Fall
Die Arbeitnehmerin war damit beschäftigt, Spargel tagesfrisch zu verkaufen. Die Reste durften am Abend zu einem vergünstigten Preis vom Personal gekauft werden. Die Arbeitnehmerin jedoch senkte den Preis bereits weit vor Verkaufsschluss und schädigte das Unternehmen dadurch nachhaltig. Der Arbeitgeber sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus.
Die Entscheidung
Die Arbeitnehmerin zog vor Gericht und bekam in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Lingen Recht. Der Arbeitgeber legte Berufung ein und gewann den Prozess letzten Endes. Da die Arbeitnehmerin ein Vermögensdelikt begangen hatte, das den Arbeitgeber finanziell schädigte, läge ein Kündigungsgrund vor, der die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist rechtfertige. Eine Abmahnung war hierbei entbehrlich.
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Das ist doch im Prinzip das gleiche wie bei Kassiererin Emmely oder dem Bienenstichfall o.ä., der Vermögensschaden ist zwar sehr gering, aber es geht eben um den Vertrauensbruch.