Ein Studienabbrecher fälschte Examenszeugnisse und erschlich sich damit seine Zulassung als Rechtsanwalt sowie mehrere lukrative Anstellungen. Das Amtsgericht München verurteilte den „falschen“ Rechtsanwalt.

Der Fall: Studienabbrecher fälscht juristische Examenszeugnisse

Der Angeklagte erschlich sich durch gefälschte Beglaubigungen juristischer Staatsexamenszeugnisse seine Rechtsanwaltszulassung und mehrere gut bezahlte Anstellungen. Er fälschte die Zeugnisse für das Erste Staatsexamen 2012 und das Zweite Staatsexamen 2015. Das Jurastudium hatte er nach sechs Studiensemestern abgebrochen. Er arbeitete zunächst für eine Großkanzlei im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht und dann als Syndikus bei einem Versicherungsunternehmen. Ab 1. Januar 2020 erhielt er einen Beschäftigungsvertrag bei einer Kanzlei, die aufgrund eines ungewöhnlichen Ausstellungsdatums die Richtigkeit des Zeugnisses vom Justizprüfungsamt überprüfen ließ und damit die Fälschung aufdeckte. Es folgte eine Anzeige.

Das Urteil: Vertrauen in Anwälte verletzt

Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, das das Amtsgericht München bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigte. Aufgrund des Fehlens der erforderlichen fachlichen Qualifikationen sei es dem angeblichen Anwalt nicht möglich gewesen, für die erhaltene Entlohnung eine gleichwertige Leistung zu erbringen (Urteil des Amtsgerichts München vom 23. November 2020, Az. 823 Ls 231 Js 185686/19). Daraus ergebe sich eine Rückzahlungsverpflichtung, die unabhängig davon bestehe, ob seine erbrachten Leistungen zufriedenstellend waren.

Als mildernde Umstände sei neben dem Geständnis und der Kooperation im Rahmen der Ermittlungen die bestehende psychische Erkrankung zu nennen. Erschwerend berücksichtigte das Amtsgericht hingegen die hohe Schadenssumme von knapp 325.000 Euro. Hinzu komme ein Folgeschaden von wenigstens 495.000 Euro, den die Kanzlei geschädigten Klienten rückerstatten musste. Darüber hinaus seien generalpräventive Gründe zum Nachteil des Angeklagten zu beachten, zumal der Rechtsanwaltsberuf in der Gesellschaft einen hohen Stellenwert habe und besonderes Vertrauen genieße. Letzteres sei durch die Tat verletzt worden. Das Amtsgericht München verurteilte den „falschen“ Anwalt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zur Zahlung von 325.642 Euro.