Fernpendler, die mehr als 20 Kilometer auf dem Weg zur Arbeit zurücklegen, erhalten rückwirkend ab 1. Januar 2022 eine höhere Entfernungspauschale. Dies wurde im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 in Reaktion auf die stark gestiegenen Treibstoffpreise beschlossen. Die Erhöhung der Entfernungspauschale dürfte knapp 6,4 Millionen Steuerpflichtige betreffen, das sind rund 25 Prozent der Berufspendler.

Entfernungspauschale alt

Die bisherige Regelung sah so aus, dass Pendler seit dem 1. Januar 2021 eine Pauschale von 30 Cent bis zum 20. Entfernungskilometer erhalten haben. Ab dem 21. Kilometer waren 35 Cent vorgesehen. Planmäßig sollte die Pauschale erst ab dem Jahre 2024 neuerlich erhöht werden. Diese Erhöhung wurde nunmehr vorgezogen.

Entfernungspauschale neu ab 2022

Demnach steht Fernpendlern eine Pauschale von 38 Cent ab dem 21. gefahrenen Kilometer zu. Für die 20 Kilometer davor erhalten sie wie bisher 30 Cent. Diese Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und soll vorerst bis zum 31. Januar 2026 in Kraft bleiben.

Für Arbeitnehmer, die mit dem eigenen PKW zur Arbeit pendeln, gibt es keine Begrenzung. Wer für den Arbeitsweg die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, hat eine Höchstgrenze der Entfernungspauschale von 4.500 Euro pro Jahr zu beachten.

Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Diese erhöhte Pauschale können Betroffene auch für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung beanspruchen.

Entfernungspauschale berechnen

Für die Berechnung sind die Entfernung zur Arbeitsstätte (= einfache Distanz von der Wohnung zum Arbeitsplatz) und die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage relevant. Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob Arbeitnehmer einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Sie steht sowohl Auto- und Motorradfahrern als auch Arbeitnehmern zu, die mit dem Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit pendeln.

Beispiel

Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz beträgt 24 Kilometer. Nach Abzug von Wochenenden, Feiertagen, Urlaub und Krankheitstagen bleiben 215 Tage übrig, die ein Arbeitnehmer zur Arbeit fährt.

Berechnung der Entfernungspauschale:

20 Kilometer x 215 Arbeitstage x 0,30 Euro

+ 4 Kilometer x 215 Arbeitstage x 0,38 Euro

= 1.616,80 Euro

Im vorliegenden Fall beträgt die Entfernungspauschale 1.616,80 Euro.

Pauschalierung bei Arbeitgeberzuschüssen

Auf Arbeitgeberzuschüsse für die Pkw-Nutzung ist bis zur Höhe der Entfernungspauschale ein Pauschalsteuersatz von 15 Prozent anwendbar, der auch im Falle eines Dienstwagens gilt. Anders als bei der Entfernungspauschale gibt es bei den Reisekosten keine Änderung. Der erstattbare steuerfreie Betrag bleibt mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer unverändert. Alternativ erfolgt ein Abzug im Rahmen der Werbungskosten.