Das Angebot an Traineeprogrammen darf sich nicht ausschließlich an Hochschulabsolventen und Berufseinsteiger richten, denn ein solches Angebot könnte den Tatbestand der Altersdiskriminierung erfüllen (BAG, Az. 8 AZR 429/11).
Traineeprogramm für alle
Ein 36-jähriger Rechtsanwalt mit einiger Berufserfahrung bewarb sich für ein Traineeprogramm eines Krankenhauses und bekam eine Absage. Das Programm war ausschließlich an frischgebackene Hochschulabsolventen und Berufseinsteiger gerichtet. Daher bekam der Rechtsanwalt die begehrte Stelle nicht. Der Mann klagte und warf dem Krankenhaus Altersdiskriminierung vor. Der Kläger berief sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die ersten beiden Instanzen wiesen die Klage ab.
Das Urteil des BAG
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass eine Stellenausschreibung, die sich ausschließlich an Berufsanfänger richtet, den Verdacht der Altersdiskriminierung erweckt. Wenn der Arbeitgeber keine anderen Argumente für die Auswahl der Bewerber anführen kann, können die potenziellen Kandidaten eine Entschädigung fordern, wenn der Anschein besteht, das Alter spielt für die Absage eine Rolle.
Die Fakten
Es ist eine Tatsache, dass sich Stellenausschreibungen für Young Professionals in der Regel an Jüngere richten. Der Zweck solcher Ausschreibungen ist es, Hochschulabsolventen eine praxisnahe Erfahrung in der Arbeitswelt zu ermöglichen und dem Unternehmen potenzielle zukünftige Angestellte zu vermitteln. Letztendlich komplettieren solche Programme das Studium. Natürlich gibt es nicht nur junge Hochschulabsolventen und Berufseinsteiger, doch es ist Fakt, dass für eine solche Stelle häufig junge Menschen bevorzugt und somit die Älteren benachteiligt werden.
Die Folgen für die Berufswelt
Auch in Zukunft wird sich an den Traineeprogrammen nichts ändern, denn diese Stellen sind für Unternehmen wichtig, um sich ein optimales Bild von ihren zukünftigen Mitarbeitern zu machen und deren Arbeitsweise und Kenntnisse kennenzulernen.
Was sich allerdings ändern sollte, sind die Formulierungen in den Stellenausschreibungen. Sie sollten zukünftig darauf achten, die Ausschreibungen so zu gestalten, dass sie sich an Nachwuchskräfte jedes Alters richten. Ob sich die Auswahlkriterien tatsächlich ändern, steht jedoch auf einem anderen Blatt.
Weitere Informationen zu Altersdiskriminierung in der Berufswelt finden Sie bei focus.de und bei handelsblatt.com.
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