Keine Arbeitgeberhaftung für Schäden bei betrieblicher Grippeimpfung
Unternehmen können ihren Mitarbeitern durch Betriebsärzte oder externe Ärzte Grippeschutzimpfungen in den Betriebsräumlichkeiten anbieten. Dies gilt insbesondere dann, wenn es entsprechende Impfempfehlungen der Ärzteverbände gibt. Arbeitgeber können die Impfkosten tragen, ohne Schadenersatzansprüche der Beschäftigten für [...]