Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes für eine gewisse Zeitspanne beruflich pausieren, um ihren Nachwuchs zu betreuen, können Elterngeld beanspruchen. Dieser Anspruch steht jedoch nicht allen zu. Es gibt Einkommensgrenzen. Für werdende Mütter und Väter mit hohem Einkommen kommen im nächsten Jahr Kürzungen. Ab welcher Jahreseinkommensgrenze es zukünftig keine Leistungen mehr geben soll, ist in einer stufenweisen Regelung vorgesehen, wobei der Geburtstag des Kindes entscheidend ist.

Sparpläne als Hintergrund

Der Hintergrund der Sparpläne besteht darin, dass die Ausgaben des zuständigen Familienministeriums (BMFSJ) um 218 Millionen Euro gekürzt werden sollen und das Elterngeld mehr als 50 Prozent der Kosten ausmacht. Die ursprünglich angedachte Absenkung der Obergrenze auf 150.000 Euro wird nicht kommen.

Bezugsgrenze für Besserverdiener soll stufenweise sinken

Die derzeitige Einkommensgrenze für Paare beträgt 300.000 Euro, jene für Alleinerziehende 250.000 Euro. Diese Grenzwerte sollen noch bis Ende März gelten. Dann ist eine stufenweise Reduktion der Einkommensgrenze vorgesehen:

  1. Stufe: Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. April 2024 zur Welt kommen, sinkt die Bezugsgrenze zunächst auf 200.000 Euro.
  2. Stufe: Für Paare, deren Kinder ab 1. April 2025 geboren werden, gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro.

Durch die stufenweise Absenkung der Einkommensgrenze möchte die Bundesregierung den Betroffenen die Möglichkeit geben, sich auf die Reduktion einzustellen. Für Mütter und Väter, deren Kinder bis zum 31. März 2024 auf die Welt kommen, gilt die Änderung nicht.

Neue Vorgabe zu Partnermonaten bei Elternzeit

Neben der Absenkung der Bezugsgrenze für gut situierte Eltern soll es auch Änderungen bei der Elternzeit geben. Bis dato können Paare die Elternzeit nach freiem Ermessen untereinander aufteilen. Für Babys, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, soll dies nicht mehr möglich sein. Es ist eine neue Vorgabe geplant.

Demnach können beide Elternteile nur noch höchstens einen Monat zeitgleich Elternzeit in Anspruch nehmen. Innerhalb des ersten Lebensjahres muss wenigstens einer der Partnermonate separat konsumiert werden. Eltern von Frühgeborenen und Mehrlingen sind von diesen Änderungen nicht betroffen.

Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus

Das Elterngeld zielt als Lohnersatzleistung darauf ab, berufstätige Paare dazu zu ermutigen, sich die Kinderbetreuung gemeinschaftlich aufzuteilen. Die Realität sieht anders aus. Während Frauen für knapp 14 Monate Elterngeld beziehen, nehmen Männer durchschnittlich nur drei Monate in Anspruch.

Die Höhe des Elterngelds ist sozial gestaffelt. Sie macht 65 Prozent des vor der Geburt über zwölf Monate bezogenen Nettoeinkommens aus. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Maximalbetrag bei 1.800 Euro pro Monat. Geringverdiener können den gesamten Betrag des vorgeburtlichen Einkommens bekommen. Der Anspruch auf Basis-Elterngeld besteht bis zum 14. Lebensmonat. Für Eltern, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen möchten, gibt es das sogenannte ElterngeldPlus. Letzteres kann bis zu 50 Prozent des Basis-Elterngeldes ausmachen und bis zu 28 Monate bezogen werden.