Bewerber-Ghosting schadet dem Arbeitgeberimage. So manches Unternehmen verfolgt keine böse Absicht, wenn es im Bewerbungsprozess die Kommunikation unvermittelt abbricht und auf Bewerberaktionen verspätet oder gar nicht mehr reagiert. Doch was steckt hinter Bewerber-Ghosting, welche Gründe kann es dafür geben und wie können Unternehmen dieses Phänomen vermeiden?

Bewerber-Ghosting liegt vor, wenn Unternehmen auf Bewerbungen nicht reagieren oder sich nach einem Bewerberinterview oder einer Zusage nicht mehr melden. Für den Bewerber scheint es, als wäre das Unternehmen ein Geist und hätte sich in Luft aufgelöst.

Gründe für Bewerber-Ghosting

In der Praxis kristallisieren sich vor allem diese Ursachen für Bewerber-Ghosting heraus:

  • Keine Zeit und wenig Personal
    Vielfach sind fehlende Zeit und zu wenig Personal daran schuld, dass sich Unternehmen nicht melden und die Bewerber im Ungewissen lassen.
  • Probleme beim Auswahlprozess
    Fehlende Strukturen im Auswahlprozess können ebenfalls zu Bewerber-Ghosting führen. Dasselbe gilt, wenn sich die Verantwortlichen nicht einig sind, welche Kandidaten in die engere Auswahl kommen oder welche Person den Job erhalten soll. Diese Uneinigkeit kann die Rückmeldung verzögern oder verhindern.
  • Ausgeschriebene Stelle
    Die scheinbar offene Stelle existiert nicht mehr oder soll mit einem internen Kandidaten besetzt werden. Auch dies kann ein Grund dafür sein, dass externe Bewerber keine Rückmeldung erhalten. Umstrukturierungen im Unternehmen können dazu führen, dass ausgeschriebene Stellen unbesetzt bleiben.
  • Mangelndes Interesse
    Nach der Sichtung der Bewerbungsunterlagen oder nach dem Vorstellungsgespräch stellt sich heraus, dass die Bewerber nicht zum Anforderungsprofil passen und daher für die Stelle nicht in Betracht kommen. In Fällen, in denen die Bewerber möglicherweise für andere Jobs im Unternehmen interessant wären, werden die Betroffenen in einen Talentpool aufgenommen. Über diesen Umstand werden die Kandidaten allerdings nicht informiert. Zudem kann es sein, dass das Unternehmen an den Bewerbern gar kein Interesse hat.

Maßnahmen, um Bewerber-Ghosting zu vermeiden

Bewerber-Ghosting kann dem Ansehen schaden, egal welcher Grund sich dahinter verbirgt. Deshalb sind Gegenmaßnahmen angebracht, um es nicht so weit kommen zu lassen. Mittels Automatisierung können Unternehmen mit geringem Aufwand die Kommunikation zu den Bewerbern aufrechterhalten und freie Zeitfenster gewinnen:

  • Automatisierte E-Mails und Nachrichten über den Eingang der Bewerbung
  • Nachrichten per Stapelverarbeitung: Mittels Stapelverarbeitung können HR-Mitarbeiter eine Nachricht per Klick an viele Bewerber senden.
  • Erinnerungen: Eine HR-Software kann Erinnerungen über anstehende Schritte wie Aufgaben und Gesprächstermine übermitteln. Diese unterstützt dabei, dass es zu keinen Unterbrechungen kommt.
  • Kommunikation mit Chatbots: Chatbots eignen sich für die schnelle Beantwortung von häufig gestellten Fragen.
  • Durch Automatisierung in anderen Bereichen können HR-Mitarbeiter ebenfalls Zeit einsparen, die dann für die Kommunikation mit den Bewerbern bleibt. Dazu gehören Textvorlagen und der KI-Einsatz bei der Erstellung von Jobanzeigen. Matching-Tools unterstützen dabei, geeignete Bewerber anhand spezieller Keywords aus dem Talentpool ausfindig zu machen.
  • Informationen: Zudem ist es wichtig, die Bewerber über wichtige Punkte zu informieren:
    • Schritte im Auswahlverfahren und voraussichtliche Dauer bis zur Entscheidung
    • Verzögerungen
    • aktueller Stand und Fortschritt des Auswahlprozesses
  • Dabei unterstützt eine zentrale Kommunikations- und Dokumentationsplattform innerhalb der HR-Software, auf der alle Informationen, Nachrichten und Meldungen dokumentiert werden. Dadurch sinkt das Verlustrisiko.

Diese Maßnahmen helfen dabei, Bewerber-Ghosting im Unternehmen zu vermeiden.