Als Arbeitgeber haben Sie für jeden Minijobber Abgaben für die pauschale Besteuerung sowie die Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten. Doch wie berechnet man diese korrekt?
Wie hoch sind die Abgaben?
Wie hoch die Abgaben im Einzelnen sind, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Enthalten sein können folgende Kostenpositionen:
- Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung: 13 Prozent
Diese Beiträge müssen nur entrichtet werden, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. - Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung: 15 Prozent bzw. 19,9 Prozent
Sofern der Arbeitnehmer wünscht, die Rentenversicherungsbeiträge auf den vollen Beitragssatz aufzustocken, führen Sie als Arbeitgeber einen Arbeitnehmeranteil von 4,9 Prozent zusätzlich ab. Dieser wird jedoch vom Lohn einbehalten und ist somit für Sie nur ein durchlaufender Posten. - Pauschalversteuerung: 2 Prozent
Die Pauschalversteuerung wird immer dann angewandt, wenn der Verdienst nicht über eine Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. - Umlage 1 (Krankheit): 0,6 Prozent
Umlage 2 (Schwangerschaft/Mutterschaft): 0,14 Prozent
Die Umlagen muss gewöhnlich von Unternehmen mit weniger als 30 Arbeitnehmern bezahlt werden. - Unfallversicherung: individuell je nach Branche
Berechnungsbeispiele
Sehen wir uns diese Abgaben anhand zweier Praxisbeispiele an:
Beispiel 1: Der Minijobber ist gesetzlich versichert, wünscht keine Aufstockung der Rentenversicherung und verdient monatlich 400 Euro. Ihr Unternehmen ist am Umlageverfahren beteiligt. Es ergibt sich folgende Abgabenbelastung:
13 Prozent Krankenversicherung | 52,00 Euro |
15 Prozent Rentenversicherung | 60,00 Euro |
0,6 Prozent Umlage 1 | 2,40 Euro |
0,14 Prozent Umlage 2 | 0,56 Euro |
2 Prozent Pauschalversteuerung | 8,00 Euro |
Gesamtbelastung | 122,96 Euro |
Beispiel 2: Der Minijobber ist gesetzlich versichert und möchte seine Rentenversicherungsbeiträge aufstocken. Er hat einen monatlichen Verdienst von 200 Euro. Ihr Unternehmen bezahlt keine Leistungen an das Umlageverfahren. Es ergibt sich folgende Abgabenbelastung:
13 Prozent Krankenversicherung | 26,00 Euro |
19,9 Prozent Rentenversicherung | 39,80 Euro |
2 Prozent Pauschalversteuerung | 4,00 Euro |
Gesamtbelastung | 69,80 Euro |
Abgaben berechnen lassen
Die Minijobzentrale, die für die Entgegennahme der Abgaben ist, stellt auf ihrer Website im Download-Bereich einen Minijob-Rechner zur Verfügung. Mit seiner Hilfe können Sie ganz einfach für Ihren individuellen Fall berechnen lassen, wie hoch die Beiträge ausfallen werden.
Lesen Sie mehr zu den Abgaben im Minijob im Knurrhahn-Blog und im Rechnungswesen-Portal.
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