Mit dem Tätigkeitsschlüssel werden durch den Arbeitgeber verschlüsselte Angaben zur Tätigkeit der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung an die Krankenkasse übermittelt. Mit diesen Meldungen erhält die Bundesagentur für Arbeit die Grundlage für eine Statistik über die Beschäftigung in Deutschland, welche eine zuverlässige Informationsquelle für Wirtschaft und Politik darstellt, um über Trends in der Beschäftigung nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen informiert zu sein. Dafür gibt es ein Schlüsselverzeichnis, welches auch teilweise auf Lohnabrechnungen vermerkt ist. Seit dem 01.12.2010 gilt ein neunstelliger Schlüssel, wovon die ersten 5 Ziffern die berufliche Tätigkeit bezeichnen. Vor dieser Neuerung galt fast 3 Jahrzehnte ein fünfstelliger Schlüssel, welcher aufgrund des Wandels von Beschäftigung und Arbeitsmarkt angepasst wurde. Der Tätigkeitsschlüssel ist in die Personalstammdaten eines jeden Angestellten einzutragen. Im Schlüsselverzeichnis sind alle benötigten Daten zur Verschlüsselung und ein alphabetisches Verzeichnis von Berufen enthalten. Im Internet ist außerdem mit dem „Tätigkeitsschlüssel Online“ bei der Bundesagentur für Arbeit ein Werkzeug vorhanden, welche eine einfache Recherche des Tätigkeitsschlüssels ermöglicht.
Wie ist der Tätigkeitschlüssel zusammengesetzt?
Die ersten fünf Ziffern des neunteiligen Schlüssels stellen den Beruf dar. Basis dafür ist eine Klassifikation der Berufe von 2010, welche 1.286 Möglichkeiten umfasst. Dabei kann die ausgeübte Tätigkeit abweichend vom erlernten Beruf sein. Als 6. Ziffer folgt der höchste allgemeinbildende Schulabschluss, als 7. Ziffer der höchste berufliche Ausbildungsabschluss. Bei der 8. und 9. Ziffer lässt sich ablesen, ob es sich um eine Anstellung mit Arbeitnehmerüberlassung handelt und welche Vertragsform besteht (Teilzeit/Vollzeit, befristet/unbefristet).
Die einzelnen Schlüssel im Überblick
Beispiele für die Ausgeübte Tätigkeit (1. bis 5. Stelle):
- Friseur/in 82312
- Steuerberater/in 72304
- Projektmanager/in 71393
Folgende Schlüssel gelten für den höchsten allgemeinen Schulabschluss – die 6. Stelle des Schlüssels:
1 Ohne Schulabschluss
2 Haupt-/Volksschulabschluss
3 Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
4 Abitur/Fachabitur
9 Abschluss unbekannt
Für den höchsten beruflichen Ausbildungsabschluss, die 7. Stelle, finden diese Schlüssel Anwendung:
1 Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
2 Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
3 Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss
4 Bachelor
5 Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
6 Promotion
9 Abschluss unbekannt
Die Arbeitnehmerüberlassung mit der 8. Stelle kann nur von Zeitarbeitsunternehmen mit Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung an Dritte bejaht werden, welches die Schlüsselnummer 2 ergibt. Für alle anderen Unternehmen gilt die Schlüsselzahl 1.
Die 9. und letzte Stelle des Tätigkeitsschlüssels gibt über die Vertragsform Auskunft:
1 unbefristeter Arbeitsvertrag – Vollzeit
2 unbefristeter Arbeitsvertrag – Teilzeit
3 befristeter Arbeitsvertrag – Vollzeit
4 befristeter Arbeitsvertrag – Teilzeit
Beispiel: 82312 3 3 1 2
Friseur/in, Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss, Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss, Kein Zeitarbeitsverhältnis, unbefristeter Arbeitsvertrag – Teilzeit
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