Arbeiten 4.0 eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Berufswelt, die aus der zunehmenden Digitalisierung, dem gesellschaftlichen Wandel und den demographischen Veränderungen resultieren. Diese moderne Arbeitswelt ermöglicht jedoch nicht nur flexiblere Arbeitsformen in zeitlicher und örtlicher Hinsicht, sondern stellt auch neue Anforderungen an die unternehmenseigene Arbeitsorganisation und die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Herausforderung für Daten- und Arbeitsschutz
Mobiles Arbeiten mit technischen Geräten wie Smartphone und Tablet bringt die Gefahr mit sich, dass Außenstehende firmenrelevante Telefongespräche mithören oder in sensible Unternehmensdaten einsehen. Zudem können sich Risiken ergeben, wenn sich Arbeitnehmer an öffentlichen Orten über unternehmensexterne Zugänge in das Netzwerk einwählen. Arbeitgeber müssen diese vertraulichen Daten daher nicht nur aus firmeneigenen Interessen, sondern auch aufgrund der rechtlichen Verpflichtungen im Bundesdatenschutzgesetz schützen und die Zugriffsmöglichkeiten dritter Personen einschränken. Zu diesem Zweck sollten Vorgesetzte ihren Arbeitnehmern Anweisungen zur sicheren Datennutzung geben. In diesen Bereich fallen sowohl der ordnungsgemäße Umgang mit Passwörtern und Bildschirmsperren als auch die Verwendung von Lokationsfunktionen. Des Weiteren erweisen sich technische Schutzvorkehrungen wie die Nutzung von Sichtschutzfolien und der Verzicht auf Schnittstellen als hilfreich.
Außerdem hat der Arbeitgeber die Richtlinien des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen. Er muss erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen nämlich auch dann umsetzen, wenn seine Arbeitnehmer einzelne Arbeiten aufgrund seiner Anordnung außerhalb des Unternehmens ausüben. Im Falle eines Heimarbeitsplatzes greifen neben den typischen Organisationspflichten die normierten Schutzregelungen betreffend Einrichtung und Ausstattung. Wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitspflichten hingegen an öffentlichen Orten nachkommen, gehört es zu den Aufgaben des Arbeitgebers, notwendige Hinweise und Warnungen auszusprechen sowie Sorgfaltspflichten zu delegieren.
Arbeiten 4.0: Neue Rahmenbedingungen im Arbeitszeitgesetz für mehr Flexibilität
Ortsflexibles Arbeiten fernab der Unternehmensräumlichkeiten erfordert eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen. So sind Arbeitszeiten in den eigenen vier Wänden oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln zeitlich zu berücksichtigen und zu vergüten. In diesem Zusammenhang müssen auch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) betreffend Höchstarbeitszeiten und Nachtarbeiten eingehalten werden. Darüber hinaus soll diese ortsflexible Arbeitsweise den Beschäftigten zunehmende Flexibilität in zeitlicher Hinsicht einräumen, damit sie sich mit ihrem außerberuflichen Alltag besser arrangieren können. Es geht insbesondere darum, Zeitfenster für die Betreuung von Kindern und die Pflege von Angehörigen zu schaffen sowie zeitintensives Pendeln zu vermeiden. Die gewährten zeitlichen und örtlichen Freiräume müssen aber auch ein Recht auf Erholung und einen Schutz vor Überforderung zulassen, den es zum Wohle der Arbeitnehmer einzuhalten gilt.
[…] muss nach aktueller Rechtslage das Bundesdatenschutzgesetz den Einsatz von GPS-Systemen in einem speziellen Kontext entweder erlaubt haben, oder der […]